Der erste Teil dieses Aufsatzes (StBp 2024, 107) stellte den Betriebsstättenbegriff in § 12 AO und die Voraussetzungen einer Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 1 bis 3 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) dar. Der zweite Teil behandelt Einrichtungen und Tätigkeiten, die abkommensrechtlich nicht zur Annahme einer Betriebsstätte führen, die sog. Vertreterbetriebsstätte und die mit eng verbundenen Unternehmen zusammenhängenden Fragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
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