Mit dem Ziel der Bekämpfung von Steuermissbrauch und der Sicherstellung einer faireren Besteuerung in der EU hat der EU-Ministerrat am 25.5.2018 eine Richtlinie mit Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung verabschiedet. Die EU-Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wurde am 5.6.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 25.6.2018 ist die „EU-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie geht u. a. auf die Arbeiten der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting, BEPS“ (Aktionspunkt 12, sog. „Mandatory Disclosure Rules“) zurück.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.