Die Anzeige- und Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO spielt eine zentrale Rolle im Unternehmenskontext und hat auch im Zusammenhang mit bzw. im Nachgang zu Betriebsprüfungen eine besondere Bedeutung.Der Beitrag stellt in seinem ersten Teil wesentliche Aspekte der „normalen“ Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO Satz 1 Nr. 1 dar, insbesondere auch Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung, um dann in einem zweiten Teil die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO näher zu betrachten und zu diskutieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
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