Seit der letzten Behandlung dieses Themas im Jahr 2010 haben Gesetzgeber und Rechtsprechung eine Weiterentwicklung vorgenommen. Dadurch sind Ergänzungen eingetreten, die im nachstehenden Beitrag näher erläutert werden sollen. Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium mit seinem umfangreichen Schreiben vom 2.1.2014 zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen Stellung genommen. Dieser Beitrag soll nun die Weiterentwicklungen des Vorsteuerabzuges bei Grundstücken, aber nur noch wenn nötig kursorisch die Grundzüge, darstellen, da diese als bekannt angenommen werden. Dabei beziehen sich die nachstehenden Erläuterungen auf die Rechtslage, die Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung, die bis Ende des Jahres 2014 bekannt geworden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-04 |
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