Die Finanzverwaltung steht nicht in dem Ruf, im Besteuerungsverfahren das aus dem Arbeitsrecht bekannte „Günstigkeitsprinzip“ für den Steuerpflichtigen anzuwenden. Auch der Rechtsprechung der Finanzgerichte wird eine „Fiskus-Orientiertheit“ bei ihrem Urteil zugeschrieben. Eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Münster v. 21.2.2020 bietet die Gelegenheit zu untersuchen, ob diese vermeintlich „bürgerunfreundliche“ Vorgehensweise im Vergleich zur ausweislich ihrer eigenen Leitbilder den Bürger und seine Interessen in den Mittelpunkt stellenden, allgemeinen öffentlichen Verwaltung tatsächlich zutreffend ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-05 |
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