Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20.11.2013 (im Folgenden nur „BMF“) endlich ihre bisherige Rechtsauffassung zur Anwendung des § 7g EStG überarbeitet und die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt, jedenfalls teilweise. Allerdings erscheinen einzelne Änderungen mit Blick auf die erhoffte einfachere und vor allem rechtssichere Handhabung der Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen eher halbherzig, mitunter sogar enttäuschend. So wird bei nachträglicher Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags das Spannungsfeld zwischen Investitionsabsicht und Finanierungszusammenhang nicht hinreichend deutlich formuliert und der Handlungsspielraum des Unternehmers unnötig eingeschränkt. Auch bleiben Regelungslücken im wichtigen Bereich der Behandlung von Personengesellschaften sowie unentgeltlicher Betriebsübertragung, so dass die Praxis hier weiter mit Unsicherheiten leben muss. Der folgende Beitrag geht darauf im Einzelnen ein und spart dort, wo es sein muss, nicht an Kritik.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-28 |
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