Nach § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UStG sind Ausfuhrlieferungen i. S. von § 6 UStG steuerfrei. Hierfür muss der Unternehmer den Ausfuhrnachweis erbringen. Der Unternehmer muss gem. § 6 Abs. 4 UStG i. V. m. § 8 Abs. 1 UStDV durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat und dies gem. § 13 UStDV buchmäßig dokumentieren.
Seit dem 1.7.2009 besteht für Unternehmer die Pflicht zur Teilnahme am IT-gestützten Ausfuhrverfahren. Auch wenn hierdurch die Überprüfung von steuerfreien Ausfuhrlieferungen durch die Außenprüfung erheblich vereinfacht wird, gehören Ausfuhrlieferungen weiterhin zu den Prüfungsschwerpunkten einer Außenprüfung, die die Verwaltungsregelungen zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (UStAE) zu beachten hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-04 |
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