Für die steuerliche Betriebsprüfung ist der sensible Bereich der Überprüfung von durch Bargeschäfte getätigten Einnahmen ein bevorzugtes Prüfungsfeld. Bareinnahmen unterliegen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bestimmten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.
Das Hessische FG hat sich dazu in seiner Entscheidung vom 24.4.2013 detailliert zum Datenzugriff auf Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe geäußert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-28 |
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