Der Bundesrat hat am 25. 06. 2021 dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG) zugestimmt. Die längst überfällige Umsetzung der Regelungen der EU-Richtlinien ATAD 1 und 2 in nationales Recht ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.06.2021 erfolgt.
Mit der Anti Tax Avoidance Directive sollen u. a. auch Qualifikationskonflikte, die sich regelmäßig bei hybriden Gestaltungen ergeben und zu Diskrepanzen bei der Besteuerung führen, gelöst werden. Neben den in den EU-Richtlinien vorgesehenen Änderungen in den Bereichen Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung und Regelungen zu hybriden Gestaltungen sind auch weitreichende Änderungen bei den Verrechnungspreisvorschriften vorgesehen.
Die Besteuerung von Investmentfonds wird vornehmlich durch das Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) geregelt, welches durch seine Komplexität besticht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-04 |
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