Die Auswahl von prüfungsbedürftigen Fällen und die Erarbeitung einer Prüfungskonzeption sind bislang in der Regel eine Sache der Erfahrung. Die Bemühungen der Finanzverwaltung, diesen Bereich aufzuarbeiten, beschränkten sich oftmals auf die Schwerpunktprüfung und auf mögliche Aufgriffsgrenzen. Es wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Versuche unternommen, bilanzielle Daten für die Feststellung der Prüfungsbedürftigkeit heranzuziehen. Da nunmehr mit der verpflichtenden Übermittlung der Daten des Jahresabschlusses der erhebliche Aufwand bei der Datenaufbereitung entfällt, gewinnt die Möglichkeit, mit Hilfe statistischer Jahresabschlussanalysen eine risikoorientierte Prüfungsauswahl vorzunehmen, an Bedeutung. Obwohl prinzipiell auf die Begrenzung der Aussagefähigkeit hingewiesen werden muss, kann daraus nicht gefolgert werden, dass es unzweckmäßig ist, derartige Werte in die Untersuchungen einzubeziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-04 |
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