Gegenstand der BFH-Rechtsprechung zu den Personengesellschaften waren insbesondere, die Umwandlung einer Darlehensforderung in eine stille Beteiligung, die Beteiligung einer KG an einer Zebragesellschaft, die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Beteiligung an einer vermögenverwaltenden GbR, das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer solchen. Die Urteile behandeln das Sonderbetriebsvermögen II, das Urteil die personelle Verflechtung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung, das Urteil behandelt den Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung. Die Behandlung des Einbringungsgewinn I und II bei der GewSt ist Gegenstand zweier Urteile.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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