Nachdem die DAC 7 Richtlinie der EU schon länger bekannt ist, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis der nationale Gesetzgeber nachzieht. Im August 2022 war es so weit: Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber (DAC 7) wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. In diesem Zuge nimmt der Gesetzgeber zugleich eine Modernisierung des Steuerverfahrensrechts in Angriff, um die Betriebsprüfung für das 21. Jahrhundert fit zu machen. Ob dies mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf gelingen kann, soll anhand der überblickhaften Betrachtung des Gesetzesentwurfs untersucht werden. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf Art. 3 und 4 des Regierungsentwurfs, welcher sich mit den Fragestellungen in Bezug auf die Betriebsprüfung befasst. Die übrigen Artikel werden anschließend nur kurz skizziert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-15 |
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