Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim FA einreicht und vorbehaltlos erklärt, das Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteht nicht
UmwStG 1995 § 20 Abs. 2; EStDV § 60 Abs. 2 Satz 2; EStG § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2; GmbHG § 42a Abs. 1, § 46 Nr. 1; UmwG §24.
BFH-Urteil vom 28. Mai 2008 – I R 98/06
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-10 |
Seiten 301 - 303
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.