„Der Verifizierung von Überschusseinkünften i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist schon seit dem Preußischen Einkommensteuergesetz keine Aufmerksamkeit geschenkt worden“. Diesen Umstand hat der Gesetzgeber im Rahmen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes aufgegriffen und eine gravierende, wenn auch bislang wenig beachtete Änderung der bestehenden Gesetzeslage herbeigeführt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften zur Aufbewahrung bestimmter Unterlagen verpflichtet. Der neu geschaffenen Aufbewahrungspflicht folgend ist die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen des betroffenen Personenkreises im Rahmen einer Außenprüfung nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regeltatbestand verankert worden.
Der vorliegende Beitrag stellt die Gesetzesnovelle und die Tatbestandsmerkmale des § 147a AO dar und unterzieht sie einer kritischen Analyse. Abschließend werden exemplarisch Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die zukünftige Prüfungspraxis diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-08 |
Seiten 68 - 74
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