Inhalt dieses Beitrages ist die Besprechung von verschiedenen Aufzeichnungssystemen ohne Berücksichtigung von deren Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit im Sinne gesetzlicher oder anderer Regelungen, eben genau so, wie sie sich dem Prüfer in der Prüfungspraxis präsentieren, in Verbindung mit ihren Manipulationsmöglichkeiten. Verbunden damit werden daher auch solche Systeme besprochen, die in Praxis offiziell dem Prüfer nicht bekannt sind (z. B. Geschäftsbuch), oder solche, die unzulässig sind (z. B. Standverrechnung).
In unmittelbarem Zusammenhang mit den Systemen selbst stehen die darin auftretenden Zahlen- und Datenebenen und die sich aus ihnen ergebenden verprobungs- und überprüfungstechnischen Ansätze zur Aufdeckung von Manipulationen sowie die Frage einer durch den Abgabepflichtigen herbeigeführten Verminderung der passiven Prüfungsfähigkeit. Diese Bereiche werden nachfolgend besprochen.
Die Betrachtungen gehen von österreichischen Verhältnissen aus, sind aus der Sicht der BP-Praxis aber wohl ebenso auf Deutschland anwendbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seiten 153 - 163
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