Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BFH, Urteil vom 23.11.2023 – VI R 99/21 Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2021 – 14 K 47/20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-04 |
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