Mit seiner Entscheidung v. 17.4.2018 IX R 9/17 hat der für die Vermietungseinkünfte (§§ 2, 21 EStG) zuständige IX. Senat des BFH erstmals in Betracht gezogen, die verlustbringende Vermietung von Büroraum an den Arbeitgeber ertragsteuerlich als Liebhaberei einzustufen. Nachfolgend wird untersucht, ob sich diese Erkenntnis mit der bisherigen Liebhaberei-Rechtsprechung dieses Senates – Stichwort: „Gewerbeimmobilie“ als Typisierungs-Ausnahme – in Einklang bringen lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-05 |
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