EUGrdRCh Art. 20; EGRL 112/2006 Art. 73, Art. 90 Abs. 1; UStG 2005 § 10 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 1; AMRabG § 1; SGB V § 130a; UStG VZ 2011
Der BFH ersucht mit seinem Beschluss v. 22.6.2016 V R 42/15 den EuGH um Klärung, welche Bedeutung dem Gleichhandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt. Entscheidungserheblich ist dabei die EU-Grundrechtecharta (EUGrdRCh).
BFH-Beschluss vom 22. Juni 2016 – V R 42/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-09 |
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