Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 40a Abs. 3 EStG ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft, die Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG betreibt, nur wegen § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärbetheorie) als Gewerbebetrieb gilt.
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 40 Abs. 3, § 40a Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5.
BFH-Urteil vom 14. September 2005 – VI R 89/98
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 368 - 369
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