Die Wesentlichkeit einer Beteiligung ist für die Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 veranlagungsraumbezogen zu beurteilen.
EStG § 17 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4.
BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 – IX R 62/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-10 |
Seite 301
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