| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
Der Beitrag untersucht die ertragsteuerlichen Risikofelder bei Kryptowerten aus der Perspektive der Außenprüfung und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen, die Smart Contracts für die prüfungsfeste Sachverhaltsrekonstruktion mit sich bringen.
Im Mai 2026 wurde das Protokoll Ten Thousand Tokens (TTT) veröffentlicht. Innerhalb weniger Stunden wurden alle 10.000 NFTs vergeben; das Sekundärmarktvolumen überstieg bereits kurz nach dem Sellout die Marke von 475 ETH (ca. 1,1 Millionen US-Dollar). Der Beitrag Aufsatz analysiert das Protokoll in seinen technischen, ökonomischen und rechtlichen Dimensionen.
Der Beitrag erläutert die Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 14.01.2026 in Bezug auf die im Taxi- und Mietwagengewerbe eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler.
Der Beitrag wirft auf Grundlage des BFH-Urteils vom 26.03.2025 – I R 5/24 (I R 99/15) einen Blick auf die Thematik der rückwirkenden Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte und einige hiermit im Zusammenhang stehende Fragen.
Die Umsatzsteuer gehört mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den größten Einnahmequellen der öffentlichen Haushalte. Sie ist Gegenstand fast jeder Außenprüfung im Zusammenhang mit Ausgangsund Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt grundsätzliche Fragen der Rechnungslegung unter Berücksichtigung der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung von BFH und EuGH.
Das FG Münster hat mit Urteil v. 20.01.2026 – 13 K 2547/24 K, G, F zur Nichtigkeit von ertragsteuerlichen Schätzungsbescheiden entschieden. Der Beitrag beleuchtet die praktischen Einzelheiten.
Der Beitrag schließt an StBp 2026, 196 an und behandelt die von Mitte 2024 bis Ende Juni 2025 veröffentlichte Rechtsprechung des BFH zum Verfahrensrecht der Abgabenordnung.
BFH, Urt. v. 13.11.2025 – V R 32/24
Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.03.2024 – 4 K 75/23
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