| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
Der Beitrag untersucht – vor dem Hintergrund erster Erfahrungswerte aus der Betriebsprüfungspraxis – die tiefgreifenden systemischen und administrativen Veränderungen im internationalen Steuerrecht, die durch die Einführung der „Transaktionsmatrix“ ab dem 01.01.2025 im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft getreten sind.
Der BFH hat sich im Urt. v. 11.12.2025 – IV R 17/23 mit der Frage der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG und der in diesem Kontext einschlägigen Trennungstheorie befasst. Der Beitrag ordnet das Urteil ein und wirft einen Blick auf die Hintergründe und die Bedeutung der Besprechungsentscheidung.
Die Umsatzsteuer gehört mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den größten Einnahmequellen der öffentlichen Haushalte und steht vermutlich deshalb regelmäßig im Mittelpunkt jeder Betriebsprüfung im Zusammenhang mit Ausgangs- und Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt Rechtsfragen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
Die Digitalisierung ist auch für die steuerliche Betriebsprüfung relevant. Prüfungsanordnungen, Einspruchsentscheidungen, Zwangsgeldfestsetzungen und Änderungsbescheide stehen exemplarisch für die Frage, wie digitale Bekanntgabe und Fristenkontrolle zusammenwirken.
Der Beitrag untersucht, ob die Verwendung von Excel-Dateien bei Kassenaufzeichnungen formelle Mängel im Sinne der Abgabenordnung begründet und ob daraus eine Schätzungsbefugnis folgt. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung wird dargelegt, dass Excel-Dateien als nachträgliche, freiwillige Zusammenstellungen keinen formellen Kassenführungsmangel begründen können.
Im Berichtszeitraum waren der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof umfangreich tätig. Die nachfolgende Auswahl gibt einen Überblick über die aus Sicht des Verfassers für die Praxis wesentlichen Gerichtsentscheidungen.
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2026 – 2 BvR 1202/22
Vorgehend: BFH, Urt. v. 24.02. 2022 – III R 9/20
BFH, Urt. v. 09.04.2026 – VI R 12/24
Vorinstanz: FG München, Urt. v. 15.03.2024 – 8 K 883/23
BFH, Urt. v. 28.01.2026 – X R 8/23
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2024 – 15 K 1186/21 G, E
BGH, Urt. v. 30.04.2026 – IX ZR 154/24
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