Grundlage dieser Besprechung ist die Frage, ob eine Außenprüfung nach dem Tode des Unternehmers gegenüber den Erben angeordnet werden darf. Dazu stellt sich zunächst die zivilrechtliche Frage, was mit dem Unternehmen im Falle des Todes des Inhabers geschieht. Ist der Inhaber des Unternehmens ein eingetragener Kaufmann im Sinne der Paragrafen 1–6 HGB, dann geht jedes Unternehmen auf die Erben gemäß § 1922 BGB im Wege der Universalsukzession über. Ist der Inhaber des Unternehmens kein eingetragener Kaufmann, dann erlischt das Unternehmen mit dem Tode des Unternehmers.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.