Grundlage dieser Besprechung ist die Frage, ob eine Außenprüfung nach dem Tode des Unternehmers gegenüber den Erben angeordnet werden darf. Dazu stellt sich zunächst die zivilrechtliche Frage, was mit dem Unternehmen im Falle des Todes des Inhabers geschieht. Ist der Inhaber des Unternehmens ein eingetragener Kaufmann im Sinne der Paragrafen 1–6 HGB, dann geht jedes Unternehmen auf die Erben gemäß § 1922 BGB im Wege der Universalsukzession über. Ist der Inhaber des Unternehmens kein eingetragener Kaufmann, dann erlischt das Unternehmen mit dem Tode des Unternehmers.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: