Der BFH musste sich in seinen Entscheidungen v. 18.12.2024 – I R 45/221 und I R 49/232 mit der Frage auseinandersetzen, ob das Finanzamt eine veranlassungsbezogene Gewinnermittlung einer unselbständigen Betriebsstätte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht einer ausländischen Kapitalgesellschaft ohne weitere Ermittlungen auf Grundlage von § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG i. V. m. § 16 Abs. 2 BsGaV verwerfen und an ihre Stelle eine Gewinnermittlung auf Basis einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode setzen darf. Der Beitrag setzt sich mit den beiden Urteilen auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-03 |
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