Im Rahmen der Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten sind folgende Gewinnermittlungsarten anzuführen:
– Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich, § 4 Abs. 1 EStG),
– Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG),
– Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG).
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG kann als gesetzliche Verpflichtung (§ 140, § 141 AO) oder auf freiwilliger Basis in Betracht kommen. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann – wenn keine Buchführungspflicht besteht und die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nrn. 1–4 EStG nicht vorliegen – auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist von Land- und Forstwirten anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG erfüllt sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 348 - 355
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