In der Beratung von mittelständischen Unternehmen stellt sich oftmals die Frage, ob eine Organschaft anzustreben ist oder nicht. Hierfür sind neben den handelsrechtlichen Besonderheiten oftmals auch steuerrechtliche Gründe maßgeblich. Nachstehend werden die Vor- und Nachteile dargestellt. Der steuerrechtliche Parallelbegriff zum Konzern ist die Organschaft. Organschaft bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Organträger (beherrschendes Unternehmen) und der Organgesellschaft (beherrschtes Unternehmen). Liegt eine Organschaft vor, so werden die Ergebnisse und Umsätze im Organkreis konsolidiert. Vorab wird darauf hingewiesen, dass die wesentlichen steuerrechtlichen Gründe warum eine Organschaft angestrebt wird, die Möglichkeit der sofortigen Verlustverrechnung von Tochterunternehmen und das Vorliegen von umsatzsteuerrechtlichen Innenumsätzen bei der Organschaft sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
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