Der Beitrag erörtert Voraussetzungen und Maßstäbe für die Festsetzung von Verzögerungsgeldern (§ 146 Abs. 2c AO) bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verhältnismäßigkeit von Verzögerungsgeldern, Auswirkungen eines Steuerstrafverfahrens und der Möglichkeit einer „Überholung“ von Verzögerungsgeldern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
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