Die ertragsteuerliche Behandlung von Renten und dauernden Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen hat von jeher die Gemüter bewegt. Ein Ende ist wohl trotz der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 und des nun vierten Rentenerlasses nicht abzusehen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer ist natürlich die große praktische Bedeutung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen. Ein anderer ist die Gestaltungsfantasie der Praxis. Es liegt aber auch daran, dass durch die zum Teil verschärfende Rechtsprechung des X. Senats mehrfach Änderungen eingetreten sind, die in der Praxis zu Verunsicherungen für Planungen und Gestaltungen geführt haben. Das BMF hat im vierten Rentenerlass erneut ausführlich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen Stellung genommen, seine bisherigen Rentenerlasse abermals geändert und an die neue Gesetzeslage mit Übergangsregelungen angepasst. Der folgende Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage dar und gibt Hinweise auf steueroptimale Gestaltungsalternativen im Zusammenhang mit der Übertragung von Betriebs-und/oderPrivatvermögengegen Zahlung einer Rente oder dauernden Last.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-08 |
Seiten 111 - 117
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