Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) spielt in der steuerlichen Betriebsprüfung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Vielzahl der von Prüfern bei steuerlichen Betriebsprüfungen festgestellten vGAs kommt sicherlich bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) vor. Dagegen sind Feststellungen zu derartigen Ausschüttungen bei Aktiengesellschaften (AG) eher die Ausnahme. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten von vGAs bei Familienaktiengesellschaften (Familien-AG) und so genannten kleinen AGs im Hinblick auf das wichtige Tatbestandsmerkmal „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“ und versucht anhand von Beispielen aus der Praxis, Unterschiede zur GmbH und deren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer herauszuarbeiten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.06.03 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1868-789X | 
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 | 
| Veröffentlicht: | 2014-06-03 | 
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