Ferdinand I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, hatte während seiner Amtszeit von 1558 bis 1564 die Haltung inne, dass sich Recht um jeden Preis durchsetzen solle: „Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde.“ So erfreulich es ist, dass der Gesetzgeber nach mehreren untauglichen Versuchen seit 2012 es geschafft hat, § 4 Nr. 21 UStG etwas mehr dem Europäischen Recht anzugleichen und die berufliche Fortbildung uneingeschränkt in die Steuerbefreiung mit einzubeziehen, so unerquicklich ist die Tatsache, dass dies ohne jede Übergangsregelung für die betroffenen Unternehmer geschehen soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-24 |
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