Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit den auftretenden Risiken bei diversen Aufzeichnungsformen und mit fraudanten Methoden, die für viele Laien wohl großteils unbekannt, teilweise wohl auch geradezu unglaublich sind und welche für Betriebsprüfer eine neue, ernüchternde Sicht des tatsächlichen aktuellen Wertes von bestimmten verbreiteten Prüfungshandlungen und Rückschlüssen daraus entstehen lässt.
Es wird im Beitrag die deutsche Fiskalspeicherlösung (INSIKA) und auch eine verfahrensrechtliche Lösung aus Österreich vorgestellt, nämlich die Anpassung der Aufzeichnungsbestimmungen in der Bundesabgabenordnung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz (BBG) 2006, mittels derer dem Steuerbetrug hier entgegen getreten werden soll. Letztlich soll aber auch gezeigt werden, dass von allen pro-fiskalischen Lösungen eine tatsächliche quantitative Entdeckungswahrscheinlichkeit, also über die Tatsache der Entdeckung einer Manipulation oder Manipulationsmöglichkeit hinaus auch die Ermittlung von deren Ausmaßen, nur durch den Einsatz von technisch und logistisch optimierten Fiskalspeichern möglich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-10 |
Seiten 153 - 161
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