Mit dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft legte die Bundesregierung am 16. Juni 2020 auch ein gänzlich neues, 68 Paragrafen umfassendes, Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) vor. Ziel des Gesetzes sollen die Einführung des Legalitätsprinzips (Verfolgungszwang für die Behörde) im Sanktionenrecht für Unternehmen und erheblich schärfere Sanktionen gegen Unternehmen sein. Nach Ansicht des Gesetzgebers sei bislang eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität mit den Möglichkeiten des Ordnungswidrigkeitengesetzes nicht möglich. Zudem sollen mit dem Gesetz rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance geschaffen werden.
Somit ist zu untersuchen, welche Auswirkungen präventive steuerliche Compliance-Maßnahmen nach Inkrafttreten des VerSanG-E für Unternehmen haben werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.09.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-09-07 |
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