Eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart gibt Anlass, die möglichen strafrechtlichen Folgen einer Tätigkeit oder auch Untätigkeit des Außenprüfers in den Blick zu nehmen. Dieser Beitrag skizziert zunächst den zugrunde liegenden Sachverhalt, erläutert Rechtsnatur und Rechtsfolgen sog. „grüner“ und „roter“ Berichte und stellt anhand der Entscheidung die Rechtslage zur Frage der Strafbarkeit des Außenprüfers wegen Strafvereitelung (im Amt) durch Tun und/oder Unterlassen dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-04 |
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