Aus der Sicht der Berater schenken Außenprüfer dem Grundsatz der Wertaufhellung nicht immer die erforderliche Beachtung. Das Wertaufhellungsgebot erschöpft sich, wie eine umfangreiche Rechtsprechung zeigt, nicht in der Bewertung von Forderungen und Wechselrisiko. Manche Sachverhalte und ihre Umsetzung haben die Rechtsprechung seit Jahren beschäftigt und auch den BFH zu einer neueren Rechtsprechung veranlasst.
Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbeeinflussenden bzw. rechtsverändernden Tatsachen. Gleiches gilt für den Endzeitpunkt des Wertaufhellungszeitraumes. Es sind Auslegungsspielräume gegeben, die bei extensiver Anwendung bedeutende steuerliche Gestaltungen ermöglichen. Eine kritische Überprüfung der Unternehmerentscheidungen kann daher im Einzelfall zu erheblichen steuerlichen Veränderungen führen. Daher soll in diesem Beitrag die Problematik umfassend dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.01.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 1 - 7
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