Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob und wann in der Außenprüfung dem Steuerpflichtigen nach der Abgabenordnung Belehrungen, Mitteilungen und Hinweise im Hinblick auf mögliche steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Folgerungen zu erteilen sind. Es wird zunächst die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation skizziert und anschließend erörtert, wann während der laufenden Außenprüfung bzw. in der Schlussbesprechung solche Belehrungen, Mitteilungen und Hinweise geboten sind und welche Folgen diesbezügliche Fehler haben können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-05 |
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