Aufgrund der erheblichen Wertrelevanz werden Fragen der steuerlichen Unternehmensbewertung im Rahmen von Betriebsprüfungen zunehmend häufiger aufgegriffen und meist unter Hinzuziehung eines Fachprüfers für Unternehmensbewertung kritisch diskutiert. Dabei wird dem Steuerpflichtigen und unter Umständen auch dem Steuerberater vielfach ohnehin erst im Zuge der Außenprüfung bekannt, dass ein bestimmter Sachverhalt zur Aufdeckung der stillen Reserven des Unternehmens geführt hat und in der Folge der Wert des Unternehmens zu bestimmen ist. Die erste Wahl für die Bestimmung des Unternehmenswerts kann dabei sowohl von Seiten des Finanzamts als auch für den Steuerpflichtigen bzw. für dessen steuerlichen Berater das bewertungsrechtliche vereinfachte Ertragswertverfahren bilden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
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