Hinsichtlich der zeitlichen Erfassung und Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben ist wie bei den Sonderbetriebseinnahmen dieselbe Gewinnermittlungsart anzuwenden wie bei der Personengesellschaft. Wird bei der Personengesellschaft der Gewinn durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) ermittelt, kommt es hinsichtlich der zeitlichen Erfassung der Sonderbetriebsausgaben als Aufwendungen auf den Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeiten, nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Ermittelt die Personengesellschaft ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, ist in der Regel der Zeitpunkt des Abflusses (Zahlung) für die zeitliche Erfassung der Sonderbetriebsausgaben maßgebend. In Ausnahmefällen (regelmäßig wiederkehrende Ausgabe) könnte § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG anzuwenden sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-28 |
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