Unter „Sachzuwendungen“ oder auch „Sachbezügen“ versteht man im deutschen und internationalen Steuerrecht die unentgeltliche Überlassung von Gütern aller Art, die in Geldeswerten oder Sachwerten bestehen können, und die aus den verschiedensten Anlässen Dritten zur Verschaffung von Vermögensvorteilen zugewendet werden, ohne kleinere Geschenke zu sein, manchmal sogar in Erwartung von Gegenleistungen. Aus der Sicht der Übergabe von steuerlichen Vorteilen hierdurch an unbeschränkt steuerpflichtige Personen oder an Unternehmen im Inland oder auch grenzübergreifend im Ausland sind sie zu Zwecken ihrer sachgerechten Besteuerung jeweils in der rechten Weise zu bewerten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
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