Bereits seit einigen Jahren rückt das Thema der Verrechnungspreise – sowohl national als auch international – zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltungen, da Unternehmen durchaus bestrebt sein können mit Hilfe von bewusst gestalteten Verrechnungspreisen Gewinne in niedrigbesteuerte Länder verlagern. Deren Festlegung ist dabei von besonderer Relevanz, da die Preise neben der Prüfung durch die deutsche Finanzverwaltung ebenso der des Sitzstaates des verbundenen Unternehmens standhalten müssen. Oberstes Ziel der Unternehmen ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Zur Herstellung von Rechtssicherheit bestehen im Hinblick auf die Festlegung von Verrechnungspreisen vielfältige Möglichkeiten. Dabei lassen sich unilaterale und bilaterale Maßnahmen unterschieden. Zu Ersteren zählen insbesondere die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO) und im Anschluss an eine Außenprüfung die Erteilung einer verbindlichen Zusage (§ 204 AO). Diese Instrumente ermöglichen die Erlangung von Rechtssicherheit durch die deutsche Finanzverwaltung. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die ausländische Finanzverwaltung eine abweichende Rechtsauffassung vertritt. Somit ist die Gefahr einer Doppelbesteuerung für die Unternehmen zwar verringert, jedoch nicht vollständig beseitigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.