Bedingt durch die zweistufige Einkommensermittlung ergeben sich für die steuerliche Revision bilanzielle und außerbilanzielle Prüfungsfelder. Die vGA bleibt sicher im Fokus der Finanzverwaltung, obwohl die steuerliche Auswirkung sich nicht mehr so drastisch darstellt, wie z.B. in Zeiten des Anrechnungsverfahrens oder als weder die formelle noch materielle Korrespondenz sicher gestellt war. Bezüglich der Prüfung von vGA wird die Betriebsprüfung zunächst feststellen, ob es sich um beherrschende Gesellschafter handelt oder nicht. Für den beherrschenden Gesellschafter ist bereits dann eine vGA gegeben, wenn die Leistung der GmbH an ihn nicht aufgrund einer klaren, eindeutigen Vereinbarung im Vorhinein erfolgt ist, selbst wenn die Angemessenheit der Leistung nicht bestritten werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.09.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-28 |
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