Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 18.12.2013 enthält detaillierte Regelungen zu der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Zur Umsetzung der politischen Ziele dieses Koalitionsvertrags wurde am 3.7.2014 als Bestandteil des Tarifautonomistärkungsgesetzes das MiLoG verabschiedet und welches nach Verkündigung am 16.8.2014 in Kraft trat. Der Mindestlohn nach dem MiLoG soll den Arbeitnehmer schützen, Lohnunterbietungswettbewerb verhindern und die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme schützen. Die Kontrolle durch die Zollverwaltung hat sich nach Einschätzung des Gesetzgebers bei den bereits vor dem MiLoG bestehenden branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bewährt und wurde deshalb auf den allgemeinen Mindestlohn übertragen. Die Bußgeldbewährung der Mindestlohnpflichten und die Kontrolle dieser Pflichten durch die Zollverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Regelungskonzepts durch das MiLoG. Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen charakterisieren das Sanktionsregime des MiLoG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-06 |
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