„Progressionsvorbehalte“ sind Begriffe des Steuerrechts und seit 1975 im deutschen Steuerrecht sowie seit Jahrzehnten in den meisten der mit anderen Staaten bilateral vereinbarten Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (DBA) verankert. Ihre Ausgestaltungen und Anwendungsregelungen sind teils nicht verständlich genug formuliert. Der Überblick hierzu soll dieses gesonderte Besteuerungselement im nationalen, im ausländischen und im internationalen Steuerrecht näher beleuchten und besser verständlich machen. Gesetzlich geregelte Progressionsvorbehalte sind ausgewählte Verfahren zur Berücksichtigung von steuerfreien Einnahmen bei der Ermittlung eines erhöhten, aber entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit eines jeden gerechten Steuersatzes auf im Inland einkommensteuerpflichtige Einkünfte. Dieser persönliche Steuersatz bildet sodann einen Durchschnittssteuersatz nach der progressiven Einkommensteuertabelle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
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