„Progressionsvorbehalte“ sind Begriffe des Steuerrechts und seit 1975 im deutschen Steuerrecht sowie seit Jahrzehnten in den meisten der mit anderen Staaten bilateral vereinbarten Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (DBA) verankert. Ihre Ausgestaltungen und Anwendungsregelungen sind teils nicht verständlich genug formuliert. Der Überblick hierzu soll dieses gesonderte Besteuerungselement im nationalen, im ausländischen und im internationalen Steuerrecht näher beleuchten und besser verständlich machen. Gesetzlich geregelte Progressionsvorbehalte sind ausgewählte Verfahren zur Berücksichtigung von steuerfreien Einnahmen bei der Ermittlung eines erhöhten, aber entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit eines jeden gerechten Steuersatzes auf im Inland einkommensteuerpflichtige Einkünfte. Dieser persönliche Steuersatz bildet sodann einen Durchschnittssteuersatz nach der progressiven Einkommensteuertabelle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.