Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) versuchen den Umgang mit den heutzutage üblichen weitgehend automatisierten Betriebsverwaltungssystemen und den ständig zunehmenden elektronischen Betriebsdaten für Beraterschaft, Unternehmer und Finanzverwaltung praktikabler zu gestalten. Steuerliche und außersteuerliche Vorschriften, Probleme in der Datenvorhaltung (im In- bzw. Ausland), wachsende Komplexität, Archivierung und technischer Fortschritt sind hier die Schlagwörter, die den Rahmen an der einen oder anderen Seite angestaubt, verkratzt oder brüchig bzw. gar fehlend erscheinen lassen. Zustände, die im Falle einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung häufig zu Beanstandungen der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung führen, Schätzungsnotwendigkeit, mit in der Regel hohen Steuernachzahlungen, nach sich ziehen und dem Betrieb Planungssicherheit nehmen, da die Beanstandungen nicht nur alte, sondern häufig auch aktuelle Zeiträume betreffen. Kernstück bei der Erzeugung von Betriebsdaten in unserer digitalisierten und globalisierten Welt sind zweifelsohne vorgelagerte Systeme wie z. B. Vor- bzw. Warenwirtschaftssysteme (WWS). Vor- bzw. Warenwirtschaftssysteme kommen zum Einsatz z. B. bei unbaren Branchen in Warenverwaltung, Rechnungslegung, Kalkulation, Verwaltung
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-09 |
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