Die Steuerbilanz ist die Zusammenfassung der Handelsbilanz und der positiven und negativen Ergänzungsbilanzen und der Sonderbilanzen. Ergänzungsbilanzen zur Handelsbilanz werden erforderlich, wenn das in der Handelsbilanz ausgewiesene Kapitalkonto eines Gesellschafters nicht mit den steuerlichen Anschaffungskosten des erworbenen anteiligen Betriebsvermögens übereinstimmt, der Erwerber eines Anteils für den erworbenen Anteil mehr ausgegeben hat, als es dem in der Bilanz ausgewiesenen erworbenen Kapitalanteil entspricht. Die Ergänzungsbilanzen sind fortzuführen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der AfA der erworbenen anteiligen abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Der BFH hat nunmehr die Rechtsansicht vertreten, dass der Erwerber eines Mitunternehmeranteils so zu stellen ist wie ein Einzelunternehmer, der Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb erwirbt und an die Wertansätze und die AfA-Methoden der Personengesellschaft nicht gebunden ist. Er kann daher Wahlrechte unabhängig von der Behandlung der Personengesellschaft geltend machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-04 |
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