Deutschlandweit existierten 2013 rd. 520.000 Warenautomaten, mit denen Heiß- und Kaltgetränke, Snacks und sonstige verzehrfertige Lebensmittel verkauft worden sind. Mit diesem auch als Vending bezeichneten Vertriebsweg wurde in dem genannten Zeitraum ein Umsatz von rd. 2,5 Milliarden Euro erzielt. Angesichts der Tatsache, dass an den Warenautomaten von Endkunden in der Regel mit Bargeld bezahlt wird, existiert wie bei Registrierkassen und anderen Kassensystemen ein hohes Risiko von Untreue und endgültigen Steuerausfällen durch wie auch immer geartete Manipulationen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anforderungen bei Warenautomaten an eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zu stellen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
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