Die Digitalisierung der Wirtschaft in Zeiten von Industrie 4.0 sorgt für eine stetig zunehmende Datenmenge. Diese zu beherrschen und in kürzester Zeit auszuwerten ist nicht nur für die Controlling-, Steuerabteilungen und Wirtschaftsprüfungen eine Herausforderung. Die steuerliche Betriebsprüfung kämpft mit dem gleichen Problem. Große Datenmengen führen dazu, dass Prüfungsfelder unter Umständen nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden können. Zur Beherrschung des Problems werden daher neue Prüfungsmethoden entwickelt und zur Anwendung gebracht. Mit Monetary Unit Sampling (MUS) als statistisch-mathematisches Verfahren lässt sich ein Prüffeld durch eine qualifizierte Stichprobe im ersten Schritt repräsentativ überprüfen. Unabhängig von dieser Stichprobenprüfung besteht im zweiten Schritt die Möglichkeit aufgefundene Fehler auf die Grundgesamtheit durch Hochrechnung zu korrigieren. Gerade hier sehen Gerichte und das Schrifttum bisher bei Schätzungen mit anderen statistisch-mathematischen Prüfungsmethoden eine „kritische Masse“. Nachfolgend werden daher die in Frage kommenden Vorschriften beleuchtet und ausgiebig besprochen. Kann das Prüfverfahren und seine integrierte Möglichkeit zur Fehlerberichtigung in der Prüfungspraxis herangezogen werden? Eine verfahrensrechtliche Einordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.