Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c AO geht die Bundesregierung einen Schritt in Richtung Modernisierung des Steuer- und Verwaltungswesens. Sie dient als einheitliches, dauerhaftes Identifikationsmerkmal aller wirtschaftlich aktiven Personen und soll die elektronische Datenverarbeitung sowie die Vernetzung zwischen Steuerbehörden und anderen öffentlichen Stellen verbessern. Der Beitrag erläutert die gesetzlichen Grundlagen, den Vergabeprozess, die Abgrenzung zu bestehenden Identifikationsnummern und die erwarteten Vorteile.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-13 |
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