Im Grundsatz gilt, dass eine Überlassung von Leihemballagen gegen Barkautionszahlung erfolgsneutral zu erfolgen hat. Das gilt auch für die Leihsituation („Pfandkreislauf beim Mehrwegleergut“) in der Getränkeindustrie. In diesem Zusammenhang soll nicht der Frage nachgegangen werden, ob bei der tatsächlichen Handhabung der Leergutbewegungen überhaupt noch an dem Konstrukt „Pfandkreislauf“ festgehalten werden kann. Denn die Erfolgsneutralität ist wie bei einer Leihe weiterhin herstellbar. Von Bedeutung ist vielmehr der Umstand, dass die durchgängige konsequente Durchführung der Leihe in der gesamten Abnehmerkette (Großhandel, Einzelhandel, Endabnehmer) eingehalten wird. Denn sachlogisch kann beispielsweise kein leihweise vom Abfüller herausgegebenes Leergut auf nachgeordneten Handelsstufen zu einem Verkauf führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-06 |
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