Einzelaufzeichnungen der Geschäftsvorfälle sind auch bei der manuellen Kassenführung unverzichtbar. Sie bilden die Grundlage für ein einfaches und sicheres Steuerrecht. Es kann aber auch Situationen geben, in denen es schwer ist, die Geschäftsvorfälle so aufzuzeichnen. Dann kommt ein Antrag auf Bewilligung gem. § 148 AO in Betracht, um von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit zu werden. Die dann entstehenden Rechtsprobleme sollen erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-05 |
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