Der nachfolgende Beitrag ist der dritte Teil einer Serie, der die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Investition in und die Bewirtschaftung von Immobilien nach der Reform der Investmentbesteuerung durch das AIFM-StAnpG beleuchtet. Im zweiten Beitragsteil wurden die nach Ansicht des BMF unschädlichen Tätigkeiten in Bezug auf eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung im Rahmen der Vermietung bei direkt gehaltenen Immobilien näher betrachtet. Darüber hinaus wurden die Aussagen des BMF-Schreibens v. 3.3.2015 an Hand ausgewählter Praxisfälle erörtert. Nachfolgend werden die Äußerungen der Finanzverwaltung hinsichtlich der Veräußerung von direkt gehaltenen Immobilien untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-05 |
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